Abwasser: Entwässerungsgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Sie möchten Abwasser in ein oberirdisches Gewässer oder über den Untergrund in das Grundwasser einleiten? Dann müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis der Gewässerbenutzung bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.
Wenn Sie Abwasser in ein Gewässer einleiten möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Abwasser umfasst:
- Schmutzwasser: gebrauchtes Wasser aus Haushalten und Gewerbe
- Niederschlagswasser: Regenwasser und Schmelzwasser
- Mischwasser: vermischtes Schmutz und Niederschlagswasser
Das direkte Einleiten von Abwasser in ein Gewässer setzt voraus, dass das Abwasser zuvor behandelt wurde. Dabei müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. In der Abwasserverordnung (AbwV) sind die Anforderungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer festgelegt. Diese umfasst Anforderungen für verschiedene Herkunftszweige, wie zum Beispiel Kommunalabwasser und verschiedene Industrie- und Gewerbebranchen.
Die Anforderungen verfolgen das Ziel, eine Verschlechterung des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands der Gewässer zu vermeiden.
Spezielle Hinweise für Landkreis Segeberg
Dokumente und Formulare- Ansprechpartner*innen für die Entwässerungsgenehmigung PDF-Datei: (PDF, 90 kB)
- Kleinkläranlagen (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 2,9 MB)
- Kleinkläranlagen (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 600 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Antrag) PDF-Datei: (PDF, 64 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Anzeigeformular) PDF-Datei: (PDF, 53 kB)
- Niederschlagswasserversickerung (Leitfaden) PDF-Datei: (PDF, 89 kB)
- Niederschlagswasserversickerung - Wann erlaubnisfrei, wann anzeigepflichtig? (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 50 kB)
- Rohr-Rigolenversickerung A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 283 kB)
- Schachtversickerung A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 281 kB)
- Sickermulde A 138 (Formular) XLS-Datei: (XLS, 291 kB)
- Untergrundverrieselung Wartung (Merkblatt) PDF-Datei: (PDF, 421 kB)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Erlaubnis, Anzeige oder erlaubnis- und anzeigefrei (Merkblatt und Fließbild) PDF-Datei: (PDF, 338 kB)
Ansprechpartner*innen
- Ansprechpartner*innen für die Entwässerungsgenehmigung PDF-Datei: (90 kB)
Überwachung Klärteiche und Kläranlagen, Regenwasserbehandlung und Kanalisation
Ämter Kisdorf und Leezen; Stadt Bad Segeberg; Gemeinde Henstedt-Ulzburg und Wahlstedt
Ämter Bornhöved und Trave- Land; Stadt Kaltenkirchen
Ämter Bad Bramstedt- Land, Boostedt-Rickling, Kaltenkirchen-Land, Gemeinde Ellerau, Stadt Bad Bramstedt
Ämter Kaltenkirchen-Land, Kisdorf, Itzstedt und Leezen, Städte Bad Bramstedt, Kaltenkirchen und Norderstedt; Gemeinden Ellerau und Henstedt-Ulzburg
Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling, Bornhöved und Trave-Land; Stadt Bad Segeberg und Gemeinde Wahlstedt
Abwasserabgabe
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Gemeinde bzw. das örtlich zuständige Amt als abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft.
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Abwasser in ein Gewässer einleiten möchten, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Menge und Schädlichkeit des Abwassers müssen dem Stand der Technik entsprechend geringgehalten werden;
- Anforderungen an die Gewässereigenschaften und rechtliche Anforderungen müssen erhalten werden;
- Abwasseranlagen müssen soweit erforderlich errichtet und betrieben werden.
Die Anforderungen müssen dabei immer den aktuellen BVT-Schlussfolgerungen angepasst sein.
Branchenspezifische Anforderungen sind in der Abwasserverordnung (AbwV) festgelegt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Weiterführende Informationen (extern):
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
03.08.2022Welche Fristen muss ich beachten?
Gegen die Erlaubnis beziehungsweise den Ablehnungsbescheid kann innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Segeberg
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verwaltungsleistung ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Die Gebühr richtet sich nach dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG).