Leistungsbeschreibung
Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder ab dem 3. Lebensjahr können in einer Kindertagesstätte gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut werden.
Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass – falls möglich – Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.
Verfahrenslotsin
Die Verfahrenslotsin bietet ein Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung bis zum 27. Geburtstag. Das Angebot richtet sich bei Minderjährigen auch an deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte.
Die Beratung kann Folgendes beinhalten:
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Eingliederungshilfe,
- herausfinden, welche Ansprüche auf Teilhabeleistungen bestehen,
- herausfinden, wer zuständig ist und
- Informationen über weitere Hilfemöglichkeiten oder Beratungsangebote.
E-Mail schreiben
Frau Dingfeld
Eingliederungshilfe für Minderjährige
Hamburger Straße 30 (Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße) 30
23795 Bad Segeberg
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An wen muss ich mich wenden?
- An die Kindergartenträger oder
- an die zuständigen Jugendämter.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
TerminpflichtSie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Bürger*innen-Service