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Anstatt einer Geburtsurkunde können Sie sich auch einen Ausdruck aus dem Geburtsregister ausstellen lassen.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann bei Behörden und anderen Stellen statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt, einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern, enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa
Adoption,
bei der Vaterschaft,
beim Namen
beim Geschlecht
Wenn Sie eine Erklärung über die Änderung Ihres Geschlechtseintrags und gegebenenfalls Ihrer Vornamen abgegeben haben, so darf ein Ausdruck aus dem Geburtenregister nur Ihnen selbst als betroffenen Person erteilt werden.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
Name, Vorname und gegebenenfalls Geburtsname
Geburtsdatum und -ort
Name, Vorname der Eltern
wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Online-Beantragung
Im Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein können Sie Urkunden und beglaubigte Registerausdrucke auch online bestellen.
Rufen Sie das Service-Portal auf. Unter den Angeboten zu „Familie und Kind“ finden Sie die Urkundenbestellung.
Mit der eID-Funktion und der AusweisApp2 auf Ihrem Smartphone können Sie ein Service-Konto-Plus erstellen, das für die Bestellung von Urkunden notwendig ist, damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Personen eine Personenstandsurkunde oder einen Registerausdruck erhalten.
Die Gebühren werden online erhoben.
Die Urkunde bzw. der Ausdruck wird per Post zugesandt.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt, in der die Geburt beurkundet wurde.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
Ehepartnerin oder Ehepartner,
Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
Vorfahren und Nachfahren, etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel,
Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch
ein Schreiben des Nachlassgerichts,
ein gerichtliches Urteil oder
einen vollstreckbaren Titel sowie
die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags zu einer beteiligten Person vor, kann nur diese selbst den beglaubigten Registerausdruck beantragen.
Rechtsbehelf
Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Was sollte ich noch wissen?
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.
bei Beantragung oder Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Reisepass oder eID
gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 20,00 Euro, jede weitere kostet 10,00 Euro.
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