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Neue Katzenschutzverordnung zum 01.07.2026

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Katzenschutzverordnung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft

Zum 1. Juli 2026 tritt in Schleswig-Holstein die neue Katzenschutzverordnung in Kraft. Ziel ist es, das Leid freilebender Katzen zu verringern und eine unkontrollierte Vermehrung einzudämmen.

Künftig müssen Halterinnen und Halter von Katzen mit unkontrolliertem Freigang ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Wohnungskatzen, die das Haus nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen.

Mit Inkrafttreten der landesweiten Verordnung sind kommunale Katzenschutzverordnungen künftig nicht mehr erforderlich.

Die vollständige Katzenschutzverordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht.